Der Landes-Kanu Verband Bremen e.V. bietet zusammen mit dem CVJM Bremen e.V. und dem Natursport Bremen e.V. (NSB) im Rahmen seines pädagogischen Langzeitprojekts "PADDELN WILL GELERNT SEIN" Gruppen mit einer qualifizierten Fahrtenleitung einen kompletten "rollenden Bootspark" für Tage, Wochenenden oder Wochen an.

1. Bootspark

Der Bootspark ist nur für den Einsatz auf Zahmwasser geeignet und besteht aus:

  • 12 Wanderkajak-Einern,
  • 2 Canadiern (für je maximal 4 Personen),
  • 4 Wanderkajak-Zweiern,
  • 20 Schwimmwesten
  • 4 Kinderschwimmwesten,
  • 12 Kajak-Spritzschürzen bzw. Spritzdecken,
  • 12 Paddel für Kajak-Einer,
  • 8 Paddel für Kajak-Zweier,
  • 8 Canadierpaddel
  • 4 Canadier Kinderpaddel und
  • 1 Bootsanhänger für die Boote mit Zubehör

2. Als Qualifikation der Fahrtenleitung gilt:

  • mehrjährige Erfahrung als Vereinsfahrtenleiter,
  • die Fachübungsleiter-Lizenz Kanusport,
  • die Universitätsausbildung im Schwerpunkt Kanusport,
  • die "Unterrichtserlaubnis für Kanusport an bremischen Schulen",
  • oder eine vergleichbare Ausbildung.

3. Kosten

Für eine Kostenbeteiligung am Erhalt des Bootsparks und der Bootsanhänger-Versicherung sind anzusetzen:

01. April bis 30. September des Jahres:
4,00 Euro,
3,50 Euros für Treuegruppen (mehr als 3 X belegt) 
3,00 Euro für DKV-Mitglieder 
jeweils pro Person und Tag.

01. Oktober bis 31. März des Jahres:
2,00 Euro,
1,75 Euros für Treuegruppen (mehr als 3 X belegt) 
1,50 Euro für DKV-Mitglieder 
jeweils pro Person und Tag.

Bootshänger ganzjährig:
0,50 Euro je Personenbootsplatz und Tag

Eine Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen ist leider nicht möglich. Zubehör, auch Spritzdecken, ist frei. Mindestbelegungskosten betragen 25,- Euro je Ausleihe.

4. Buchungen / Reservierungen

Buchungsanfragen bevorzugt per Email an Kanumobil(at)kanu-bremen.de mit Angabe des Zeitraums, des gewünschten Materials und einer Rückrufnummer zu senden. Es erfolgt eine kurze Bestätigung von uns.

Da es immer häufiger vorkommt, dass wir mehrere Anfragen für dieselben Termine bekommen, bitten wir darum, uns so früh wie möglich die tatsächlich benötigte Zahl der Boote mitzuteilen, damit wir möglichst jedem gerecht werden können.

Die Buchung ist erst gültig mit einer Anzahlung in Höhe der Mindestbelegungskosten von 25,-- Euro. Sollten weitere Anfragen zu reservierten Terminen eingehen, für die noch keine Anzahlung eingegangen ist, behalten wir uns vor, die Boote anderweitig zu vergeben.

IBAN:               DE48 2905 0101 0080 2968 41
Bank:               Sparkasse Bremen
Kontoinhaber:  CVJM Bremen e.V.
Verwendung:   Gruppenname und Belegungsdatum

Achtung! Kontonummer geändert ab 1.10.2009

Vor Übernahme des KANUMOBILs sind die restlichen Kosten für den Belegungszeitraum zu zahlen.

5. Aktuelle Belegung

Dieser Belegungsplan ist fast immer aktuell, berücksichtigt aber nicht unbedingt sehr kurzfristig erfolgte Belegungen.

6. Verwaltung

Die Verwaltung des KANUMOBILs liegt in der Obhut von:
Andreas Weihusen (NSB), Arp-Schnitger-Str. 27, 28879 Grasberg, Tel. 0174-1961994 und

Daniel Heinemann, (CVJM), Falkenberger Straße 42, 28215 Bremen, Tel 0170 766 08 03 neu ab 1.11.2016

7. Übergabe

Die Übergabe ist rechtzeitig vorher telefonisch mit Andreas oder Daniel abzustimmen. Die Nutzer bekommen einen Schlüssel für den Bootspark ausgehändigt.

Boote und Zubehör müssen vor und nach der Benutzung von den Nutzern auf Schäden kontrolliert werden. Die Be- und Entladung des Bootshängers erfolgt durch die Nutzer.

Standort: Gelände des Vereins "Störtebecker Bremer Paddelsport v.1924"
Auf dem Wummenstück 2 (an der Kl. Wümme - Anfahrt über die Universitätsallee bzw. Parkalle, hinter dem Hotel Munte / Augenklinik in den Ahornweg (Parzellengebiet), am Ende links).

8. Wichtige Hinweise

Das Kanumobil funktioniert deshalb seit Jahren, weil es Vertrauen basiert! Wir verlassen uns darauf, dass alle Nutzer dieses würdigen und entsprechend mit dem Material umgehen und uns Beschädigungen oder gar Verluste anzeigen. Der Betrieb des Kanumobils ist kein „Geschäftsbetrieb“, der Gewinne abwirft. Beschädigtes Material – welches uns nicht angezeigt wird und welches nicht vom Nutzer erstattet wird – kann nicht ohne weiteres ersetzt werden und steht damit allen weiteren Nutzern nicht mehr zur Verfügung!

Boote und Zubehör sind gegen Schäden nicht versichert. Beim Einsatz entstandene Schäden, die nicht normaler Verschleiß sind, sowie Verluste müssen auf Kosten des Benutzers behoben werden. Die Fahrtenleitung der Benutzergruppe ist für die ordnungsgemäße Behandlung und den fachgerechten, pfleglichen Umgang mit dem Bootspark verantwortlich, nicht die Institution, der die Gruppe ggf. angehört.

Das zulässige Gesamtgewicht des Boothängers beträgt 1350 kg. Der Hänger ist mit eigenem Kennzeichen zugelassen sowie haftpflicht- und vollkaskoversichert. Damit ist der Hänger gegen eigenverschuldete Schäden, gegen Diebstahl und Brandschaden versichert.

Das KANUMOBIL wird ehrenamtlich verwaltet, d.h. in der Freizeit der Verwaltenden und ohne Entgelt. Für gelegentliche zeitliche Engpässe und erhöhten Zeitaufwand beim Versuch telefonischer Absprachen bitten wir um Verständnis.

Bremen, den 01.01.2010
gez. Daniel Heinemann und Andreas Weihusen