ochtum kDurch Einrichtung des Landschaftsschutzgebietes “Hache, Ochtum, Klosterbach/Varreler Bäke" in den Gemeinden Weyhe und Stuhr hat der Landkreis Diepholz mit der Verordnung vom 19.12.2016 Regeln zum Befahren mit Wasserfahrzeugen erlassen.

Für Paddler ist erfreulich, dass jetzt der Kirchweyher See befahren werden darf.

Es gibt keine Beschränkungen für die Bootsgrössen und keine zeitlichen Beschränkungen auf den Flussläufen.

An allen Flussläufen darf nur an eingerichteten Bootsanlegestellen eingesetzt werden. Die von den Wassersportlern bisher genutzten Einsetzstellen an der Ochtum in Dreye unterhalb der Eisenbahn, an der Hache bei der Straßenbücke Mühlengrunde bzw. unterhalb Sudweyher Mühle und am Klosterbach unterhalb der Heiligenroder Mühle und ober-und unterhalb der Varreler Mühle haben Bestandsschutz und können weiter genutzt werden.

Motorisierte Fahrzeuge dürfen nicht mehr fahren, es sei denn sie werden u.a. fischereilich genutzt. Anlieger, die ihr Grundstück nur über den Wasserweg erreicht werden können, dürfen dies auch weiterhin mit motorisierten Wasserfahrzeugen tun. Der WV Warturm und seine Gäste können also weiter den Pausenplatz Dreieck mit motorisierten Wasserfahrzeugen ansteuern.

Und hier nun die Verordnung:

pdfOchtum-Verordnung-1.pdf3.01 MB25/12/2022, 12:12

pdfOchtum-Karten.pdf1.95 MB25/12/2022, 12:13

Ochtum 1