Der LKV kann unabhängig von der in der Satzung enthaltenen Möglichkeit,
ehemalige Präsidenten zu Ehrenpräsidenten,
ehemalige Mitglieder der LKV-Leitung zu Ehrenmitgliedern zu ernennen,
verdiente Personen ehren, und zwar mit der Verleihung:
Die Ehrung kann von LKV-Mitgliedsvereinen oder Mitgliedern der LKV-Leitung vorgeschlagen werden.
Die Entscheidung obliegt dem Präsidium. Sie sollte einstimmig erfolgen.
Bremen, den 23. Februar 2001
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