Befahrensregeln Wümme zwischen Rotenburg und Ottersberg (24 km)

 Der Touristikverband Landkreis Rotenburg (Wümme) empfiehlt auf seiner Webseite: http://www.tourow.de

Bootsregistrierung vor Fahrtantritt auf dem Gebiet des Kreises Rotenburg (bis Abzweig Nordarm)

Vor Fahrtantritt mit eigenem Boot, müssen Sie Ihr Boot einmalig beim Landkreis Rotenburg (W.) registieren. Hierfür genügt eine einfache und formlose E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und dem Namen Ihres Bootes an wasserwandern‎@‎lk-row.de Dieser Bootsname muss sichtbar auf dem Boot platziert sein. Näheres siehe hierzu unten. (Zitat aus der Webseite)

Die Verordnung fordert dann aber eine Beschriftung der Boote:

§4 Zugelassene Boote und ihre Kennzeichnung
.....
(2) Die Boote sind beidseitig lesbar wie folgt zu kennzeichnen (Schriftgröße mind. 5 cm):
a) im Deutschen Kanu Verband (DKV) organisierte Mitglieder – DKV Stander/Aufkleber, Vereins- und Bootsname; der Mitgliedsausweis ist mitzuführen.
b) Boote gewerblicher Anbieter - Name und Betriebsort des Verleihers, Bootsnummer
c) sonstige Boote - Kennzeichnung eines Wasser- und Schifffahrtsamtes oder frei gewählte Bootsbezeichnung nach Hinterlegung beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
(3) Das Befahren der Fließgewässer mit Flößen oder anderen provisorischen Wasserfahrzeugen ist nicht zulässig.

Bezugspegel: Pegel Hellwege Telefonansage: 01805-65956-0, Ansagecode 4911

Hier noch mal eine Zusammenfassung der Befahrungsregeln:

Gewässer

Verordnung
des Landkreises Rotenburg (Wümme)
zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern
vom 12.03.2013, geändert am 16.06.2015

Darstellung auf der Karte unten:

Paddel-
strecke

Wümme
Rotenburg bis

Hellwege

Pegel Hellwege größer 45 cm,

Boote bis 6mL, 

Ein./Aussetzen nur an dafür ausgeb. Stellen,

1h nach Sonnenauf- bis 1h vor -untergang

kurve-hell-blau

14,3 km

Wümme Hellwege bis Kreisgrenze des Landkreises Rotenburg (Wümme)

Pegel Hellwege größer 40 cm,

sonst wie oben

 kurve-gruen

6,7 km

Wümme Abzweig Nordarm

  kurve-blau 3,0 km

 

Hier nun die Orginal Texte der Verornung als PDF:

Die Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern – Kanuverordnung – wurde zum 17.03.2022 angepasst.

Link zur Verordnung:  https://www.lk-row.de/medien/dokumente/verordnung_zur_einschraenkung_des_gemeingebrauchs_an_fliessgewaessern_ab_16.04.2022.pdf?20220426112938

Die allgemeinen Regelungen sind grundsätzlich bis auf marginale Änderungen, wie in der vorherigen Version geblieben. Auch die Anmeldung der Befahrung der Oste-/Wümme-Nebengewässer ist weiterhin per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu beantragen.
Für DKV-Vereine gibt es jetzt die Möglichkeit, einen langfristige Sammelgenehmigung zu beantragen, wodurch dann nicht jede Befahrung einzeln beantragt werden muss. Hierzu muss der jeweilige Verein einen Antrag mit einer Namensliste der dort fahrenden Mitglieder beim Landkreis Rotenburg einreichen.  

 Folgende Verhaltens- und Befahrensregeln sind zu beachten:
- Die Gewässer sind möglichst in der Mitte zu befahren; in Flussbiegungen in der Außenkurve.
- Sandbänke und Flachwasserbereiche sind zu umfahren; sie dürfen nicht betreten werden.
- Grundberührungen sind zu vermeiden.
- Sohlgleiten sind an der tiefsten Stelle zu durchfahren.
- Alle eingesetzten Boote dürfen nur so lang sein, dass das Wenden im Gewässer ohne Uferberührung möglich ist.