Erste Verordnung zum Basisschutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus vom 22. März 2022
Der Bremer Senat hat im Zuge des neuen Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die Corona-Verordnung Anfang April nur noch auf Basisschutzmaßnahmen zu reduzieren. Die geänderten Regelungen treten am Sonnabend, 2. April 2022, in Kraft und gelten zunächst bis zum 30. April 2022.
Ab dem 02. April 2022 entfallen sämtliche bisher geltenden öffentlich-rechtlichen Einschränkungen für den organisierten Sport im Land Bremen. Der LKV weist jedoch darauf hin, dass Maßnahmen wie die Maskenpflicht oder 3G-Zugangsmodelle im Rahmen des Hausrechts - wenn gewünscht - beibehalten werden können. Die Vereine und VeranstalterInnen können also eigenständig entscheiden, ob und wenn ja in welchem Umfang Corona-Schutzmaßnahmen im Einzelfall getroffen werden sollen.
Trotz des Wegfalls der Corona-Einschränkungen appelliert der LKV an alle Kanutinnen und Kanuten, auch weiterhin umsichtig und verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen.
wichtige Webseiten:
Bundesgesundheitsministerium
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Bremen
Bremerhaven
amtliche Bekanntmachung:
https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik/coronavirus/amtliche-bekanntmachungen-corona.101443.html
DKV
https://www.kanu.de/SERVICE/Service-fuer-Vereine/Corona-Update-75118.html
LSB