Befahrensregeln Wümme zwischen Ottersberg und Borgfeld
Achtung, aktueller Hinweis zur Befahrbarkeit der Wümme vom 23.06.2016, aktualisiert am 07.06.2020:
Im Bereich des Landkreises Verden und bis zur Einmündung des Südarmes ist der Wümme Nordarm nur eingeschränkt befahrbar.
Die Strecke von Ottersberg bis Einmündung Südarm ist in diesem Jahr in einem durchaus fahrbaren Zustand, vorausgesetzt der Wasserstand lässt das zu. Bis Fischerhude ist die Strecke in den letzten beiden Jahren durch den Unterhaltungsverband sehr gut ausgeräumt worden. Ab Fischerhude bis zum Zufluss des Mittelarm ist der Nordarm teilweise noch stark zugewachsen. Aber die Stellen sind durchaus auch für 2er Canadier passierbar. Ab Hexenberg ist es noch stark zugewachsen, aber schon erheblich besser wie im letzten Jahr. Dort wurden im Frühjahr eindeutig vom Wasser aus die Verblockungen nachgeschnitten. Das waren doch sicher Praktikanten von Natur Nord West. 😉 Sehr gute Arbeit, vielen Dank dafür! Direkt vor dem Mittelarm wurde noch einmal eine total zugewachsene Stelle nachgebessert.
Seit sieben Jahren ist nun die freiwillige Vereinbarung des Landes-Kanu-Verbandes Bremen mit Naturschutzbehörden in Bremen und Verden, NordWest Natur und anderen in Kraft. Diese Vereinbarung hat sich in vielen Punkten bewährt, insbesondere sind aus Kanutensicht die Kontakte zum Naturschutz wesentlich enger und effektiver geworden.
Hier noch mal ein Zusammenfassung der Befahrungsregeln:
Gewässer
|
Verordnung Fischerhuder Wümmeniederung gültig ab 03.07.2006
|
Vereinbarung Wasserwandern Wümme Bremer Gebiet
|
Darstellung auf der Karte unten:
|
Paddel- strecke
|
Wümme Nordarm von Ottersberg bis Hexenberg
|
keine Einschränkung, Befahrung macht aber nun Sinn bei Pegel Hellweg größer 60 cm
|
|

|
12,3 km |
Wümme Nordarm Brücke Hexenberg Ebbensiek bis Einmündung Südarm
|
1.05. bis 31.10. in der Zeit von 9:00 bis 20:00 Uhr mit handgetriebenen Booten stromabwärts befahrbar, wenn Pegel Hexenberg min 2,85 über NN für Bootsgröße 6m Länge /1m Breite, Uferbetretungsverbot
|
1.05. bis 31.10. in der Zeit von 9:00 bis 20:00 Uhr mit handgetriebenen Booten stromabwärts befahrbar, wenn Pegel Hexenberg min. 2,85 über NN, entspricht 60 cm Pegel Hellwege für Bootsgröße 6mL/1mB, Uferbetretungsverbot, Beschränkung gilt erst unterhalb der Brücke Hexenberg ab Campinganlage Krentzel
Telefonansage: 01805-65956-0, Ansagecode 4911
|

|
2,4 km
|
Wümme Hauptarm ab Zusammenfluss Südarm/Nordarm bis zu den ersten Häusern in Borgfeld (Flurstück VR305-7/2)
|
Für Wasserfahrzeuge ohne Motorantrieb vom 01.05. bis 31.10. erlaubt, aber Uferbetretungsverbot
|
|
 |
2,0 km |
Wümme Hauptarm letzte Häuser Borgfeld bis Kanuscheune
|
|
|
 |
2,3 km |
Wümme Mittelarm mit Verbindungsarm
|
Ganzjährig gesperrt
|
|
 |
8,5 km |
Wümme Südarm Ebbensiekerweg bis Einmündung Nordarm
|
Für Wasserfahrzeuge ohne Motorantrieb vom 01.05. bis 31.10. erlaubt, aber Uferbetretungsverbot
|
|
 |
1,2 km |
Hier ein typischer Track der Paddeltour auf dem Nordarm von Ottersberg bi zur Kanuscheune in Lilienthal: http://www.gpsies.com/map.do?fileId=kgxunvoedktvyprd
Hier nun die Orginal Texte, Karten und Flyer als PDF:
1. Vereinbarung Wasserwandern Wümme Bremer Gebiet, gültig ab 01.11.2007 (187 kb)
2. Vereinbarung Wasserwandern Wümme Karte Geltungsbereich (986 kb)
3. Verordnung über das Naturschutzgebiet "Borgfelder Wümmewiesen" Bremen vom 24.03.1987 (31 kb)
4. Karte zur Verordnung Naturschutzgebiet "Borgfelder Wümmewiesen" (1.566 kb)
5. Verordnung "Fischerhuder Wümmeniederung" im Landkreis Verden vom 3.4.2006 (553 kb)
6. Karte zur Verordnung "Fischerhuder Wümmeniederung" vom 3.7.2006 (877 kb)
7. Änderung der Verordnung "Fischerhuder Wümmeniederung im Landkreis Verden vom 3.7.2006 (59 kb)
8. Flyer Wasserwandern auf der Wümme - Außenseite (276 kb)
9. Flyer Wasserwandern auf der Wümme - Kartenseite (877 kb)