Jugend- und Schulgruppen als außerordentliche Mitglieder im
Landes-Kanu-Verband Bremen e.V.

 Der Landes-Kanu-Verband Bremen e.V. (LKV) ist bemüht, den sich in zunehmender Tendenz ausserhalb des LKV/DKV entwickelnden Kanusport, insbesondere im Bereich organisierter Jugendgruppen, in den LKV Bremen zu integrieren.

Die Aufnahme von Jugendgruppen in den LKV Bremen entspricht seinen satzungsgemässen Zwecken: "...dient der Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit der Allgemeinheit, insbesondere der Jugend,..." (§ 3 der Satzung).

Der Landes-Kanu-Verband Bremen e.V. bietet daher Jugend- und Schulgruppen eine Mitgliedschaft bei sich an.

Die Leiterin/Der Leiter muss Mitglied in einem LKV-Verein sein oder Einzelmitglied im LKV Bremen sein. Sie/Er vertritt die Interessen ihrer/seiner Jugendgruppe gegenüber dem LKV Bremen .

Die Leiterin/Der Leiter meldet jährlich die Gruppenstärke. Die Mitglieder der Jugend- und Schulgruppen werden in Hinsicht auf die Beitragshöhe als Jugendliche eingestuft. Entsprechend der Gruppenstärke entrichten die Jugend- und Schulgruppen ihren Beitrag direkt an den Landes-Kanu-Verband Bremen.

Die Leiterin/der Leiter erhält am Anfang eines jeden Kalenderjahres einen Meldebogen ôber die Gruppenstärke. Nach Rücksendung (bis zum 15. Feb.) versendet der LKV die Gruppenmitgliedsrechnung.

Pro 20 Mitglieder wird erwartet, dass die Jugend- oder Schulgruppe jeweils eine Leiterin/einen Leiter als Einzelmitglied oder LKV-Vereinsmitglied meldet. Die Mindeststärke ist auf 6 Personen incl. Leiterin/Leiter festgelegt.

Der Jahresbeitrag für die Mitglieder der Jugendgruppe beträgt 4,- € pro Mitglied und Jahr.

Die Jugend- bzw. Schulgruppe im LKV erhält dann DKV-Mitgliedsausweise (mit der DKV-Jahresmarke) für jedes Jahr in Gruppenstärke, auf Wunsch auch (ohne weitere Kosten) persönliche Fahrtenbücher. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt gewöhnlich im zweiten Kalenderquartal. Die DKV-Marken des Vorjahres werden im praktischen Gebrauch bis zur Ausgabe der neuen Marken als noch gültig anerkannt.

Der LKV Bremen geht davon aus, dass die Mitglieder der LKV-Jugend- und Schulgruppen über ihre Institutionen (Schule, Kirche und dgl.) sportversichert sind.