Bremen ist eines der wenigen Bundesländer in dem es keine hoheitlichen Befahrensverbote für Kanus gibt. Im Gegenzug hat der Landes-Kanu-Verband aber einigen freiwilligen Selbstbeschränkungen zugestimmt.
Leider verwender der DKV andere Gewässernamen in seiner Datenbank, als in den Karten ausgewiesen wird. Wir veröffentlichen daher die vollständigen Reglungen für das Bundesland Bremen hier:
NAME | BDL | VON | BIS | FLUSSSTRECKE/SEEGEBIET | BEFAHRUNGSREGEL |
Gröpelinger Fleet | BRE | gesamte Länge | 15.03.-30.06. freiwilliger Befahrungsverzicht, übrige Zeit UV außer an gekennzeichneten Stellen | ||
Neue Semkenfahrt | BRE | 0 | 3,6 | gesamte Länge | 15.03.-30.06. freiwilliger Befahrungsverzicht |
Wümme (Hauptarm) | BRE/NDS | 0 | 1,6 | ab Zusammenfluss Südarm/Nordarm | 01.11.-30.04. BV, übrige Zeit erlaubt. UV siehe auch hier |
Wümme Nordarm | BRE/NDS | 4 | 0 | Ebbensiek, Am Hexenberg - Einmündung Südarm | 01.11.-30.04. BV, übrige Zeit 9-20 Uhr erlaubt, wenn Oberpegel Hexenberg min. 2,85m über NN. Max. Bootsgröße 6mL/1mB. UV |
Allerdings gibt es im Bremer Umland doch eine ganze Menge an Flusssperrungen. Hier der Zugriff auf die Datenbank des DKV:
Abkürzungen: BV = Befahrungsverbot / UV = Uferbetretungsverbot
Weitere Hinweise zu den Befahrungsregeln findet man auch hier: https://www.kanu.de/FREIZEITSPORT/Infothek-fuer-Paddler/Tourenplanung-75519.html